Offener Brief

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Sende einen Offenen Brief an die Abgeordneten zum Österreichischen Nationalrat

Siehe auch Generalprobe und Vorgaben zur dritten Fassung Inhaltsverzeichnis [Verbergen]

   * 1 Offener Brief 3. Fassung
   * 2 Offener Brief 2. Fassung
         o 2.1 Modul 1
         o 2.2 Modul 2
         o 2.3 Modul 3
         o 2.4 Modul 4
   * 3 Offener Brief 1. Fassung

[bearbeiten] Offener Brief 3. Fassung

Direkte Demokratie in Österreich (Musterbrief)

Sehr geehrter Herr Andreas Khol

Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus. So lautet der erste Artikel der österreichischen Bundesverfassung. Als Abgeordneter sind Sie gemäß Art. 41 der Bundesverfassung berechtigt, Anträge an den Nationalrat zu stellen.

Wollen Sie folgende Forderung der Initiative SELBST- STATT FREMDBESTIMMT

   1. als selbständigen Antrag im Nationalrat einbringen und / oder 
   2. einen gleich lautenden selbständigen Antrag im Nationalrat unterstützen? 

Eine von 100.000 (ein-hundert-tausend) Stimmberechtigten unterstützte Gesetzesvorlage ist innerhalb von zwölf Monaten unverändert und ohne Gegenvorlage einer Volksabstimmung zu unterziehen, falls diese nicht im Nationalrat innerhalb von sechs Monaten die notwendige Zustimmung erlangt hat.

Als Zeugen für meine Anfrage berufe ich:

   Armin Brunner, 06.01.1943, Wuhrwaldstr. 32, A-6900 Bregenz 
   Karlheinz Koch, 15.06.1958, Schweizer Str. 43, A-6812 Meiningen  
   Hans-Peter Mair, Dorf 31, A-6306 Söll 
   Burkhard Mötz, 10.03.1989, Herbert-Rauch-Gasse 11, A-2361 Laxenburg 
   Christine Nagel, Beethovenstr. 3/5, A-8010 Graz 
   Martin Prikoszovich, 27.12.1972, Kleine Pfarrgasse 29/10, A-1020 Wien 
   Günther Roy, 08.07.1946, Erlosenstr. 14, A-6850 Dornbirn 
   Sylvia Stuckenberg, 02.01.1965, Dorf 62, A-6914, Hohenweiler 

Ich ersuche Sie um persönliche Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Ernst Heim, 05.05.1944, Montfortstr. 30, A-6922 Wolfurt, Österreichischer Staatsbürger [bearbeiten] Offener Brief 2. Fassung [bearbeiten] Modul 1

Betreff: Direkte Demokratie in Österreich (Modul 1)

Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr [abgeordneter_y],

„Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ So lautet der erste Artikel der österreichischen Bundesverfassung.

Im Gegensatz zu Österreich, ist in der Schweiz direkte Demokratie gang und gebe. Die Vergangenheit dort hat gezeigt, dass direkte Demokratie zu mehr Bürgernähe, Politikvertrauen und Stabilität geführt hat.

Sie sind als Abgeordneter gemäß Art. 41 der Bundesverfassung berechtigt Anträge an den Nationalrat zu stellen.

Sind Sie bereit, nachstehende verfassungsändernde Gesetzesvorlage der Volksinitiative [XY] zu unterzeichnen und im Nationalrat zu unterstützen? Nähere Erläuterungen finden Sie im beigefügten Dokument „Modul 2“.

   "Eine von 100.000 (ein hundert tausend) Stimmberechtigten unterstützte Gesetzesvorlage ist innerhalb von zwölf Monaten unverändert und ohne Gegenvorlage einer Volksabstimmung zu unterziehen, wenn diese im Nationalrat nicht innerhalb von sechs Monaten die notwendige Zustimmung erlangt." 

Ich ersuche Sie um persönliche Antwort.

Als Zeuge für meine Anfrage berufe ich nachstehende Personen:

       * [Vorname] [Zuname], [Strasse], [PLZ] [ort], geboren am: […], Staatsbürgerschaft: […]
       * [Vorname] [Zuname], [Strasse], [PLZ] [ort], geboren am: […], Staatsbürgerschaft: […] 

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname] [Zuname] [Strasse] [PLZ] [ort] geboren am: […] Österreichischer Staatsbürger Fassung vom: [Datum]

Fassung vom: [Datum] [bearbeiten] Modul 2

an die Abgeordneten zum Nationalrat

Betreff: Direkte Demokratie in Österreich (Modul 2)

Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr [abgeordneter_y],

in diesem Modul finden Sie nähere Erläuterungen zu unserer Initiative.

Wir sind der Ansicht, dass die Republik Österreich im Hinblick auf die Ausübung direkter Demokratie dem Artikel 1 der österreichischen Bundesverfassung nicht gerecht wird. „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“

Nach der derzeitigen Gesetzeslage müssen Volksabstimmungen mit einfacher- beziehungsweise Zweidrittel-Mehrheit im Nationalrat beschlossen und genehmigt werden. Daher kann in diesem Fall nicht davon gesprochen werden, dass das Recht vom Volk ausgeht. Die Bürger-innen wählen zwar alle vier Jahre die Abgeordneten zum Nationalrat, haben aber anschließend keinerlei Möglichkeit selbst Abstimmungen zu initiieren. Lediglich das so genannte Volksbegehren ist ihnen vorbehalten, dessen Ergebnis allerdings nicht zwingend ist.

In der Schweiz ist direkte Demokratie gang und gebe. Die Vergangenheit dort hat gezeigt, dass direkte Demokratie zu mehr Bürgernähe, Politikvertrauen und Stabilität geführt hat.

Den zwei bisherigen österreichischen Volksabstimmungen auf Bundesebene steht eine Vielzahl von obligatorischen und fakultativen Referenda auf Bundes-, Kanton- und Gemeindeebene in unserem Nachbarland gegenüber.

Wir schlagen vor, Volksabstimmungen halbjährlich durchzuführen, mit der Möglichkeit, an einem Termin mehrere Vorlagen zur Abstimmung zu reichen.

Liste der Personen, die ihre Adresse als Kontaktstelle der Volksinitiative XY bis auf Widerruf zur Verfügung stellen:

       * [Vorname] [Zuname], [Strasse], [PLZ] [ort], geboren am: […], Staatsbürgerschaft: […]
       * [Vorname] [Zuname], [Strasse], [PLZ] [ort], geboren am: […], Staatsbürgerschaft: […] 

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname] [Zuname] [Strasse] [PLZ] [ort] geboren am: […] Österreichischer Staatsbürger Fassung vom: [Datum]

Fassung vom: [Datum] [bearbeiten] Modul 3

An Bekannte

Betreff: Direkte Demokratie in Österreich

Lieber [bekannter_y],

„Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ So lautet der erste Artikel der österreichischen Bundesverfassungs.

Im Gegensatz zu Österreich, ist in der Schweiz direkte Demokratie gang und gäbe. Die Vergangenheit dort hat gezeigt, dass direkte Demokratie zu mehr Bürgernähe, Politikvertrauen und Stabilität geführt hat.

Um dem Volk ein wirkliches Recht auf Mitbestimmung mit dem bewährten Mittel der Volksinitiative nach Schweizer Beispiel zu verschaffen, will ich einen Offenen Brief an mehrere Abgeordnete zum österreichischen Nationalrat senden. Für jeden Brief benötige ich zwei Zeugen.

Nähere Erläuterungen findest du im beigefügten Modul 4.

Bist du bereit, meine Briefe an folgende Abgeordnete zu bezeugen?

       * [Vorname] [Zuname], [Strasse], [PLZ] [ort], geboren am: […], Staatsbürgerschaft: […]
       * [Vorname] [Zuname], [Strasse], [PLZ] [ort], geboren am: […], Staatsbürgerschaft: […] 

Ich bitte um Bestätigung der Zustimmung durch Mitteilung folgender Daten:

       * [Vorname] [Zuname], [Strasse], [PLZ] [ort], geboren am: […], Staatsbürgerschaft: […] 

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname] [Zuname] [Strasse] [PLZ] [ort] geboren am: […] Österreichischer Staatsbürger Fassung vom: [Datum]

Fassung vom: [Datum] [bearbeiten] Modul 4

An Bekannte

Betreff: Direkte Demokratie in Österreich

Lieber [bekannter_y],

Ich bin der Ansicht, dass die Republik Österreich im Hinblick auf die Ausübung direkter Demokratie dem Artikel 1 der österreichischen Bundesverfassung nicht gerecht wird. „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“

Nach der derzeitigen Gesetzeslage müssen Volksabstimmungen mit einfacher- beziehungsweise Zweidrittel-Mehrheit im Nationalrat beschlossen und genehmigt werden. Daher kann in diesem Fall nicht davon gesprochen werden, dass das Recht vom Volk ausgeht. Die Bürger-innen wählen zwar alle vier Jahre die Abgeordneten zum Nationalrat, haben aber anschließend keinerlei Möglichkeit selbst Abstimmungen zu initiieren. Lediglich das so genannte Volksbegehren ist ihnen vorbehalten, dessen Ergebnis allerdings nicht zwingend ist.

In der Schweiz ist direkte Demokratie gang und gebe. Die Vergangenheit dort hat gezeigt, dass direkte Demokratie zu mehr Bürgernähe, Politikvertrauen und Stabilität geführt hat.

Den zwei bisherigen österreichischen Volksabstimmungen auf Bundesebene steht eine Vielzahl von obligatorischen und fakultativen Referenda auf Bundes-, Kanton- und Gemeindeebene in unserem Nachbarland gegenüber.

Um dem Volk ein wirkliches Recht auf Mitbestimmung mit dem bewährten Mittel der Volksinitiative nach Schweizer Beispiel zu verschaffen, will ich einen Offenen Brief an mehrere Abgeordnete zum österreichischen Nationalrat senden. Für jeden Brief, den du im Modul 1 findest, benötige ich zwei Zeugen.

Die Forderung die ich an die Abgeordneten zum Nationalrat stelle, ist folgende:

   "Eine von 100.000 (ein hundert tausend) Stimmberechtigten unterstützte Gesetzesvorlage ist innerhalb von zwölf Monaten unverändert und ohne Gegenvorlage einer Volksabstimmung zu unterziehen, wenn diese im Nationalrat nicht innerhalb von sechs Monaten die notwendige Zustimmung erlangt." 

Wenn du, wie ich der Ansicht bist, dass mein Anliegen unterstützenswert ist, besteht für dich die Möglichkeit, so wie ich selbst Mitglied unserer Initiative [Name] zu werden. Als solches betreust du Briefe an mehrere Abgeordnete, sowie jeweils 2 Zeugen pro Brief.

Daneben existiert noch ein so genanntes Initiativkomitee, welches aus sieben bis zwölf parteiunabhängigen Personen besteht. Die Anforderungen an ein Mitglied des Initiativkomitees sind die folgenden:

       * Begutachtung der Zweiten Fassung nach deren Vorlage ab ca. Ende Mai
       * Bekanntgabe von Postanschrift, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, Parteimitgliedschaft
       * Nominierung von drei Abgeordneten zum NR zur eigenen Bearbeitung
       * Nominierung von drei parteiunabhängigen ersten Zeugen ausserhalb des Initiativkomitees
       * generelle Zustimmung zur zweiten Zeugenschaft für die Offenen Briefe Dritter
       * Zustimmung zur Namensgebung dieser Volksinitiative (dazu sind Vorschläge bei der Begutachtung der Zweiten Fassung erwünscht)
       * Zustimmung zur Dritten Fassung ab ca. Ende Juli
       * Zustimmung zum Starttermin ab ca. Ende August 

Wenn du nicht aktiv mitarbeiten, aber trotzdem helfen willst, kannst du unsere Initiative auch finanziell mit einer Geldspende unterstützen.

[Spendenkonto]

Folgende Personen dürfen ohne neuerliche Anfrage als Zeuge für Offene Briefe berufen werden:

       * [Vorname] [Zuname], [Strasse], [PLZ] [ort], geboren am: […], Staatsbürgerschaft: […]
       * [Vorname] [Zuname], [Strasse], [PLZ] [ort], geboren am: […], Staatsbürgerschaft: […] 

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname] [Zuname] [Strasse] [PLZ] [ort] Geboren am: […] Staatsbürgerschaft: […] [bearbeiten] Offener Brief 1. Fassung

an die Abgeordneten zum Nationalrat

Betreff: Direkte Demokratie in Österreich


Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter!

„Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ So lautet der erste Artikel des österreichischen Bundes-Verfassungsgesetz. Dabei wird zwischen repräsentativer und direkter Demokratie unterschieden. Anders als beispielsweise in der Schweiz sind die Möglichkeiten der BürgerInnen, sich direktdemokratisch zu beteiligen, in Österreich sehr eingeschränkt.

Die Tatsache, dass eine Volksabstimmung über ein Gesetz vom Nationalrat beantragt und mit einfacher Mehrheit beschlossen werden muss, zeugt davon, dass Entscheidungen, die direktdemokratisch gefällt werden sollen, in Österreich erst den Umweg über das Parlament nehmen müssen. Von direkter Demokratie wie sie in der Schweiz betrieben wird, kann daher kaum eine Rede sein.

Den zwei österreichischen Volksabstimmungen auf Bundesebene steht eine Vielzahl von obligatorischen und fakultativen Referenda auf Bundes-, Kanton- und Gemeindeebene in der Schweiz gegenüber.

In unserem Nachbarland hat sich gezeigt, dass direkte Demokratie keineswegs zu einem anarchieähnlichen Zustand führt, wie von KritikerInnen dieser Methoden gerne behauptet wird. Im Gegenteil – die in der Schweiz kultivierte Tradition, den BürgerInnen eine politische Kontrollfunktion in die Hand zu geben, hat zu einer volksorientierteren und saubereren Politik geführt.

Ich fordere Sie daher im Namen von [Name fehlt noch] auf, folgende Möglichkeiten direkter BürgerInnenbeteiligung im österreichischen Bundesverfassungsgesetz zu verankern: Ähnlich der schweizerischen Initiative, ist eine Volksabstimmung durchzuführen, wenn mindestens 100.000 StimmbürgerInnen eine Abstimmungsvorlage durch ihre Unterschrift unterstützen. Diese muss innerhalb von 6 Monaten durchgeführt werden. Das Ergebnis ist bindend. Der Nationalrat verfügt dabei über die Möglichkeit, einen Gegenvorschlag zu unterbreiten, welcher zusammen mit dem ursprünglichen zur Abstimmung gereicht wird.

Eine Volksabstimmung über einen bereits beschlossenen Gesetzesbeschluss des Nationalrats ist durchzuführen, wenn mindestens 50.000 StimmbürgerInnen dies innerhalb von 100 Tagen ab dem Gesetzesbeschluss verlangen. Das Ergebnis ist bindend Sämtliche Verfassungsänderungen, unabhängig davon, ob Teil- oder Gesamtänderung, sind einer Volksabstimmung durch das gesamte Bundesvolk zu unterziehen.

In diesem Sinne appelliere ich an Sie, meinen Vorschlag für mehr direkte BürgerInnenbeteiligung zu unterstützen und in Österreich in die Tat umzusetzen.

Mit vorzüglicher Hochachtung,

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